6.2.9.2 Beweisführung anhand der Anwendung logischer Identitäten

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Beweise durch Anwendung von logischen Identitäten:<br />
Beweise durch Anwendung von [[Logische Identitäten|logischen Identitäten]]:<br />
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( \neg A \land B ) \lor A \; \equiv \; ( B \lor A )
( \neg A \land B ) \lor A \; \equiv \; ( B \lor A )
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Der Beweis umfasst die folgenden Schritte:
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Der Beweis umfasst die folgenden Schritte (die genannten Gesetze sind im Abschnitt [[Logische Identitäten]] zu finden):
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\begin{alignat}{2}
\begin{alignat}{2}
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\end{alignat}
\end{alignat}
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Der Beweis beginnt mit dem linken Teil der Äquivalenzbehauptung:
Der Beweis beginnt mit dem linken Teil der Äquivalenzbehauptung:
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Damit ist der Beweis erbracht. (Unter der Voraussetzung, dass alle Umformungen korrekt erfolgt sind.)
Damit ist der Beweis erbracht. (Unter der Voraussetzung, dass alle Umformungen korrekt erfolgt sind.)
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Version vom 5. Oktober 2014, 21:39 Uhr

Beweisführung anhand der Anwendung logischer Identitäten

Aufgabe

Beweise durch Anwendung von logischen Identitäten:


Der Beweis umfasst die folgenden Schritte (die genannten Gesetze sind im Abschnitt Logische Identitäten zu finden):


Der Beweis beginnt mit dem linken Teil der Äquivalenzbehauptung:
Anschließend werden eine Reihe von geeigneten logischen Identitäten angewandt.
Am Ende ist das Ergebnis der rechte Teil der Äquivalenzbehauptung:
Damit ist der Beweis erbracht. (Unter der Voraussetzung, dass alle Umformungen korrekt erfolgt sind.)


Aufgabe 1

Aufgabe

Beweise durch Anwendung von logischen Identitäten: